Grundsätze für die Auslobung des Stiftungspreises der Bürgerstiftung Arnholt Osterholz-Scharmbeck
A. Präambel
Die Bürgerstiftung Arnholt Osterholz-Scharmbeck (Stiftung) lobt alljährlich einen „Stiftungspreis der Bürgerstiftung Arnholt Osterholz-Scharmbeck“ aus. Dieser Preis anerkennt besondere Leistungen auf Gebieten, welche durch die Satzung der Stiftung als förderfähig genannt und in der Stadt Osterholz-Scharmbeck erfolgt sind.
B. Kreis der berücksichtigungsfähigen Leistungen
Einreichungen aufgrund erfolgter öffentlicher Ausschreibung in der örtlichen Presse werden von einer Jury einer inhaltlichen und fachlichen Begutachtung unterzogen. Kuratorium und Vorstand der Stiftung können eigene Vorschläge im Wettbewerb zu den Einreichungen der Jury unterbreiten.
Die Jury ist zur Annahme und Behandlung eines Vorschlages nicht verpflichtet, wenn die Qualität und Form keine Besonderheit zeigen.
Die Jury kann eine Vorauswahl entsprechend der Satzung treffen.
C. Vorschläge für Preisträger
Anträge können von Einzelnen, einer Gruppe, einer Vereinigung, einer juristischen Person für sich selbst oder für Dritte gestellt werden.
Der Antrag kann sich auf in der Vergangenheit erbrachte Leistungen beziehen, wenn zu erwarten ist, dass eine Vorbild- und Nachahmfunktion damit verbunden sein wird. Aus Idealismus heraus gelenktes Wirken ist in der Regel Vorbild für andere.
In der Vergangenheit liegende Leistungen können auch dann gewürdigt werden, wenn ein sachlich und objektiv herausragendes Wirken gegeben war und die fachliche Würdigung diesem Ansatz folgt.
Zukunftsbezogene Projekte können eine Auszeichnung erfahren, wenn ihre Qualität zu einer Ausnahmestellung/-darstellung führt.
Herausragende Begabungen sind, weil auf die Zukunft ausgerichtet, förderungswürdig.
D. Regionalität
Ein regionaler Bezug sollte unmittelbar, muss aber mittelbar gegeben sein. Die Beurteilung einer herausragenden Leistung stellt auf die Region ab.
E. Nicht förderfähige Projekte
Nicht förderfähig sind Anträge zur Förderung von Druckwerken, Bauvorhaben oder Personalkosten.
F. Ideelle und monetäre Aspekte der Auszeichnung
Die Stiftung will mit ihrem Preis in erster Linie den ideellen Wert einer erbrachten oder zu erwartenden Leistung für die Gemeinschaft lobend herausstellen.
Mit dem Preis sind Geldzuwendungen verbunden, welche die/der Ausgelobte bei in die Zukunft gerichteten Vorhaben projektbezogen einsetzt.
Bei auf die Vergangenheit bezogenen Auslobungen ist die Geldzuwendung nicht als Ersatz geleisteter Aufwendungen oder zur persönlichen Verwendung gedacht; vielmehr soll sie einvernehmlich mit der Stiftung einem Zweck im Sinne der Satzung zugeführt werden.
Die Höhe der Geldzuwendungen setzen Vorstand und Kuratorium alljährlich fest. Die Auslobung eines Sonderpreises (Anerkennung) ist möglich.
G. Die Jury
wird aus den Mitgliedern des Beirats und des Vorstands gebildet. Sie kann weitere Personen hinzuziehen.
Osterholz-Scharmbeck, den 02.07.2024.
Aus der Satzung der Bürgerstiftung Arnholt Osterholz-Scharmbeck
Stiftungszweck
Die Bürgerstiftung Arnholt verfolgt gemeinnützige und mildtätige Zwecke insbesondere durch die Initiierung und Förderung von
- Bildung und Erziehung,
- Kunst und Kultur,
- Umweltschutz,
- Denkmal- und Naturschutz,
- bürgerschaftlichem Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke,
- öffentlichem Gesundheitswesen,
- Integration gesellschaftlicher Randgruppen sowie
- Förderung des Tierschutzes
in der Stadt Osterholz-Scharmbeck.
Projekte und Maßnahmen
Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch finanzielle Zuwendungen fremder oder eigener Projekte und Maßnahmen,
- der Unterhaltung und Durchführung von Projekten in Kinder- und Jugendeinrichtungen und des Bildungswesens (z.B. Kindertageseinrichtungen und Schulen),
- zur Pflege von Kunstsammlungen, zur Förderung der Musik und zur Förderung von kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen
- zur Förderung steuerbegünstigter Körperschaften, die dem Umwelt- und Naturschutz dienen, sowie deren Projekte,
- zur Durchführung von Denkmal- und Naturschutzmaßnahmen,
- zur Motivierung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit,
- zur Ausstattung und Unterhaltung von öffentlichen oder privaten steuerbegünstigten Einrichtungen für therapeutisch sinnvolle Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens,
- zur finanziellen Unterstützung von Institutionen, die hilfsbedürftige Menschen in sozialen, persönlichen und wirtschaftlichen Notlagen und Menschen in sog. gesellschaftlichen Randgruppen unterstützen,
- zur Unterstützung und Förderung von Tierschutzvereinen und anderen gemeinnützigen dem Tierschutz gewidmeten Einrichtungen.