Vorstand und Satzung

Vorstand Bürgerstiftung Arnholt

Die Belange der Stiftung verwaltet derzeit der Vorstand, vertreten durch (v. l. nach r.) Vorstandsmitglied Martin Wagener, den stellvertretenden Vorsitzenden Volker Lütjen, den Vorsitzenden Fritz Bokelmann und den Kuratoriumsvorsitzenden Karl Schönemeier.


Stiftungszweck
Die Bürgerstiftung Arnholt verfolgt gemeinnützige und mildtätige Zwecke insbesondere durch die Initiierung und Förderung von


- Bildung und Erziehung,

- Kunst und Kultur,

- Umweltschutz,

- Denkmal- und Naturschutz,

- bürgerschaftlichem Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke,

- öffentlichem Gesundheitswesen,

- Integration gesellschaftlicher Randgruppen sowie

- Förderung des Tierschutzes

 

in der Stadt Osterholz-Scharmbeck.

 

Projekte und Maßnahmen

Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch finanzielle Zuwendungen fremder oder eigener Projekte und Maßnahmen,

 

- der Unterhaltung und Durchführung von Projekten in Kinder- und Jugendeinrichtungen und des Bildungswesens (z.B. Kindertageseinrichtungen und Schulen), 

- zur Pflege von Kunstsammlungen, zur Förderung der Musik und zur  Förderung von kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen

- zur Förderung steuerbegünstigter Körperschaften, die dem Umwelt- und Naturschutz dienen, sowie deren Projekte,

- zur Durchführung von Denkmal- und Naturschutzmaßnahmen,

- zur Motivierung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit, 


- zur Ausstattung und Unterhaltung von öffentlichen oder privaten steuerbegünstigten Einrichtungen für therapeutisch sinnvolle Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens,


- zur finanziellen Unterstützung von Institutionen, die hilfsbedürftige Menschen in sozialen, persönlichen und wirtschaftlichen Notlagen und Menschen in sog. gesellschaftlichen Randgruppen unterstützen,


- zur Unterstützung und Förderung von Tierschutzvereinen und anderen gemeinnützigen dem Tierschutz gewidmeten Einrichtungen.

 

Organe der Stiftung

Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Die Mitglieder der Organe üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. 

 

Vorstand

Der Vorstand der Stiftung besteht aus drei Mitgliedern. Es gehören dem Vorstand der Bürgermeister / die Bürgermeisterin oder ein leitender Angestellter / eine leitende Angestellte der Stadtverwaltung an. Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und trifft die satzungsgemäßen Entscheidungen. 

 

Kuratorium

Das Kuratorium besteht aus mindestens 6 Personen. Es entscheidet gemeinsam mit dem Vorstand über die Festlegung der Ziele und Prioritäten der Stiftung. Das Kuratorium berät den Vorstand und genehmigt den vom Vorstand zu erstellenden jährlichen Wirtschaftsplan.